Welche Einkunftsart ist gemäß § 3 Abs. 1 EStG von der Einkommensteuer befreit?
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerfreie Zuschläge gemäß § 3 Nr. 12 EStG
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

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